Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Parking Company
Definitionen
Das Parkunternehmen Das Unternehmen, das die Autos von Flughafenreisenden, die den Linienverkehr oder Charterflüge am Flughafen Schiphol nutzen, entgegennimmt, parkt und abliefert, befindet sich am Meidoornweg 2 in Badhoevedorp.
Reisender: natürliche Person, die telefonisch oder über die Website eine Reservierung für den Parkservice von The Parking Company vorgenommen hat
Parkdauer: Der Zeitraum, in dem das Fahrzeug des Reisenden geparkt wird. Dies ist der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene Zeitraum zwischen dem Startdatum (einschließlich dieses Datums) und dem Enddatum (einschließlich dieses Datums) des Parkens.
Artikel 1: Reservierung
1.1. Buchen: Der Reisende kann den Parkservice reservieren, indem er eine Buchung vornimmt, in der er die Ankunfts- und Rückgabezeiten angibt.
1.2. Nicht-Akzeptanz : Die Parking Company hat das Recht, Reservierungen ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren.
Artikel 2: Parken und Rückgabe
2.1. Parken : Bei der Ankunft sollten die Autoschlüssel an The Parking Company übergeben werden.
2.2. Rücksendung Der Reisende sollte The Parking Company unter der angegebenen Telefonnummer anrufen, wenn er gelandet ist. Das Fahrzeug und die Schlüssel werden dem Reisenden zurückgegeben, nachdem er eine Kopie der Parkvereinbarung und einen gültigen Ausweis vorgelegt hat, der belegt, dass die Parkvereinbarung vom Reisenden abgeschlossen wurde. DieParkgesellschaft behält sich das Recht vor, das Fahrzeug des Reisenden nicht herauszugeben, wenn die oben genannten Dokumente nicht vorgelegt werden können. Damit soll verhindert werden, dass das Fahrzeug an eine unbekannte Person übergeben wird.
2.3. Verzögerung Der in der Buchung angegebene Rückflug ist, sofern er nicht im Voraus bekannt ist, ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeugs bei der Rückkehr. Die Parking Company ist verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, das Fahrzeug des Reisenden bei der Ankunft vorzubereiten. Es ist jedoch möglich, dass der Reisende bei der Rückkehr aufgrund unvorhergesehener Umstände auf das Fahrzeug warten muss. Das Parkhausunternehmen kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Der Reisende ist verpflichtet, sich zu melden, wenn er mit einem anderen als dem in der Reservierung angegebenen Flug zurückreist.
Artikel 3: Buchung, Zahlung und Stornierung
3.1. Buchen: Der Reisende hat die Möglichkeit, den Parkplatz bis zu 3 Stunden vor Beginn der Parkzeit zu buchen. Buchungen innerhalb von 3 Stunden vor Beginn der Parkzeit können nur nach telefonischer Rücksprache vorgenommen werden.
3.2. Bezahlen : Der Reisende kann im Voraus online über Ideal, Kreditkarte oder Paypal oder im Nachhinein über einen Zahlungslink mit denselben Zahlungsoptionen bezahlen.
3.3. Abbrechen : Der Reisende kann die Buchung bis zu 24 Stunden vor der Abreise kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abreise oder bei Nichterscheinen des Reisenden wird ein Pauschalbetrag von 35 € berechnet.
3.4. Änderungen : Der Reisende ist verpflichtet, seine Buchung nach der Buchung sorgfältig zu überprüfen. Der Reisende muss Änderungen in Bezug auf Flugdaten, Name, Adresse und Fahrzeugdaten immer per E-Mail mitteilen. Im Falle eines Versäumnisses kann The Parking Company nicht haftbar gemacht werden. Wenn The Parking Company aufgrund von fehlerhaften Eingaben während der Buchung Maßnahmen ergriffen hat, kann The Parking Company eine Gebühr von bis zu 25 € pro Fahrzeug erheben.
3.5. Zuschläge : Für Reisende, die die Dienste von The Parking Company über einen Rabattgutschein in Anspruch nehmen, berechnen wir einen Nachtzuschlag und einen Zuschlag für zusätzliche Parktage. Dieser Nachtzuschlag gilt für Abflüge von und/oder Rückflüge nach Schiphol zwischen 00:00 und 06:00 Uhr und beträgt 10 €. Der Aufpreis für zusätzliche Parktage beträgt 5 € pro Tag. Reisende können den Zuschlag/die Zuschläge nur in bar oder per PIN bezahlen, wenn sie ihr Fahrzeug vor Ort abliefern.
Artikel 4: Pflichten und Befugnisse des Reisenden
4.1. Der Reisende muss sicherstellen, dass alle Geräte (Elektronik) ausgeschaltet sind. Das Parkhausunternehmen wird nur die Elektronik verwenden, die zum Bewegen des Fahrzeugs erforderlich ist (einschließlich Licht, Spiegelsteuerung, Sitz). Wenn das Fahrzeug des Reisenden nicht anspringt, wird The Parking Company keine Maßnahmen ergreifen, um das Fahrzeug zu starten, es sei denn, der Reisende wünscht dies. Das Risiko liegt dann bei dem Reisenden, der The Parking Company beauftragt hat.
4.2. Der Reisende stellt sicher, dass keine Wertsachen im Auto zurückgelassen werden.
4.3. Der Reisende muss sicherstellen, dass das Fahrzeug während des Buchungszeitraums ausreichend versichert ist, einen gültigen TÜV hat und die (Straßen-)Steuern bezahlt. Bußgelder und Beschlagnahmungen, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden.
4.4. Der Reisende hat dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet. Schäden und Folgen, die durch Mängel am Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden.
4.5. Der Reisende hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug mit ausreichend Treibstoff versorgt wird, um das Fahrzeug des Reisenden zum und vom Parkplatz von The Parking Company zu bewegen. Ist dies nicht der Fall, werden die Treibstoffkosten zuzüglich eines Pauschalbetrags von 15 € in Rechnung gestellt.
Artikel 5: Pflichten und Befugnisse der Parking Company
5.1. Das Parkunternehmen ist verpflichtet und berechtigt, das Auto des Reisenden auf den Parkplatz des Parkunternehmens zu bringen und dort zu parken.
5.2. Zur Sicherheit des Personals lässt The Parking Company während des Buchungszeitraums bei praktisch allen Fahrzeugen eine Sichtkontrolle durchführen. Dafür werden keine Gebühren erhoben.
5.3. Das Parkunternehmen ist verpflichtet, dem Reisenden auf Verlangen seinen Führerschein und seinen Ausweis vorzuzeigen.
5.4. Die Parkplatzgesellschaft ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reservierung oder anderweitig erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz über die Registrierung personenbezogener Daten mit Sorgfalt zu behandeln
5.5. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird der aktuelle Zustand des Fahrzeugs visuell festgestellt. Eventuelle Schäden werden auf dem dafür vorgesehenen Formular vermerkt.
Artikel 6: Haftung
6.1. The Parking Company wird ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen und mit der Sorgfalt, die von ihr erwartet werden kann, ausführen. Wenn ein Fehler entsteht, weil der Reisende The Parking Company falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, haftet The Parking Company nicht für den daraus resultierenden Schaden.
6.2. Das Parkunternehmen ist für die von den Behörden während der Parkdauer verhängten Bußgelder für Parken und Geschwindigkeitsüberschreitungen verantwortlich. Der Reisende ist für die rechtzeitige Vorlage des behördlichen Bescheids verantwortlich und haftet daher nicht für etwaige Erhöhungen des Bescheids.
6.3. Die Parking Company haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Reisenden, die während des Transports und/oder während der Zeit, in der das Fahrzeug geparkt ist, entstehen. Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden. Es wird davon ausgegangen, dass der Reisende eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat. Die Parking Company haftet in keiner Weise für Diebstahl. Diebstahl vor, während oder nach der Parkdauer kann nicht von der Parking Company zurückgefordert werden.
6.4. Wenn der Reisende nachweist, dass er einen Schaden aufgrund eines Fehlers erlitten hat, der bei umsichtigem Handeln und/oder infolge eines zurechenbaren Mangels seitens The Parking Company vermieden worden wäre, dann haftet The Parking Company für diesen Schaden, soweit seine Versicherung den Schaden deckt, es sei denn, es liegt Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Artikel 7 Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
7.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen The Parking Company und dem Reisenden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen und auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem The Parking Company ihren Sitz hat, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben etwas anderes vor.
7.2. Änderungen des Vertrages können nur schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.