BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Das Parkunternehmen – ValetParkingSchiphol.nl
Artikel 1 – Definitionen
- The Parking Company: The Parking Company, handelnd unter dem Namen ValetParkingSchiphol.nl.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit The Parking Company abschließt.
- Fahrzeug: das vom Kunden angebotene Kraftfahrzeug.
- Service: das Abholen, Bewegen, Abstellen, Lagern und Zurückbringen des Fahrzeugs.
- Flughafenstandort: der vereinbarte Transfer- oder Rückgabeort am oder in der Nähe des Flughafens Schiphol.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge.
- Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Sollte sich eine Bestimmung als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Artikel 3 – Abschluss des Abkommens
- Der Vertrag wird bei der Buchung über die Website, per Telefon oder E-Mail geschlossen.
- Der Kunde ist für die korrekte Angabe des Fahrzeugs und der Kontaktinformationen verantwortlich.
- Die Parking Company behält sich das Recht vor, eine Reservierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Artikel 4 – Verpflichtungen des Kunden
- Das Fahrzeug sollte technisch sicher, versichert und TÜV-geprüft sein.
- Das Fahrzeug darf keine gefährlichen Substanzen, verbotene Waren oder wertvolle lose Gegenstände enthalten.
- Der Kunde sorgt für ausreichend Treibstoff.
- Der Kunde übergibt einen funktionierenden Autoschlüssel.
- Der Kunde bleibt für die persönlichen Gegenstände im Fahrzeug verantwortlich.
Artikel 5 – Aufzeichnung von Staatsfahrzeugen und Beweisen
5.1 Keine Bildaufzeichnung durch The Parking Company
The Parking Company macht keine Foto- oder Videoaufnahmen von Fahrzeugen bei der Abholung oder Rückgabe. Die Aufnahme des Zustands des Fahrzeugs liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
5.2 Obligatorische Bildregistrierung durch den Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Rückgabe und Abholung des Fahrzeugs am Flughafen klare Fotos und/oder ein kurzes Video zu machen.
- Diese Bilder sollten mindestens Folgendes enthalten:
- Vorderseite
- zurück
- links
- rechte Seite
- Felgen
- spiegelt
- Stoßstangen
- Die Bilder müssen nachweislich am Standort des Flughafens und zum Zeitpunkt der Übergabe oder des Empfangs aufgenommen worden sein.
5.3 Beweiskraft
- Bilder, die nicht auf dem Flughafengelände aufgenommen wurden oder nicht auf den Zeitpunkt der Übergabe zurückgeführt werden können, werden nicht als Beweismittel akzeptiert.
- Wenn der Kunde es versäumt, Bilder zu machen oder aufzubewahren, geht das volle Beweisrisiko zu seinen Lasten.
5.4 Auswirkungen auf Schadenersatzansprüche
Wenn keine ausreichenden Belege sowohl für den Zeitpunkt der Übergabe als auch für den Erhalt vorliegen, kann The Parking Company eine Forderung aus Mangel an Beweisen ablehnen.
Artikel 6 – Parken und Lagerung
- Das Fahrzeug wird an einem von The Parking Company festgelegten Ort geparkt.
- Die Parking Company geht bei der Lagerung von Fahrzeugen mit der üblichen Sorgfalt vor.
- Aus logistischen Gründen kann es zu Verschiebungen von Kilometern kommen.
Artikel 7 – Pflicht zur Beschwerde und Schadensersatzansprüche
7.1 Direkte Kontrolle bei der Rückkehr
Der Kunde muss das Fahrzeug sofort nach Erhalt am Flughafen inspizieren.
7.2 Berichtspflicht
- Jeder angebliche neue Schaden sollte sofort und vor Verlassen des Flughafengeländes gemeldet werden.
- Wenn möglich, wird der Bericht auf einem Rückgabeformular festgehalten.
7.3 Schriftliche Bestätigung
Ein schriftlicher Bericht mit Foto-/Videobeweisen sollte spätestens 24 Stunden nach der Entdeckung per E-Mail eingereicht werden.
7.4 Konsequenz der Nichtmeldung
Meldet sich der Kunde nicht rechtzeitig, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz grundsätzlich, es sei denn, der Kunde macht glaubhaft, dass eine rechtzeitige Meldung nicht zumutbar war.
7.5 Nachweispflichtiger Anspruch
Eine Reklamation wird nur berücksichtigt, wenn der Kunde liefert:
- eine klare Beschreibung des Schadens;
- Foto/Video bei Einreichung und Erhalt gemäß Artikel 5;
- (falls vorhanden) Rücksendeformular.
Artikel 8 – Haftung
- Das Parkhausunternehmen haftet nur für nachweislich direkte Schäden, die während der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind und für die ein ausreichender Nachweis gemäß Artikel 5 und 7 erbracht wurde.
- Die Haftung ist auf den von der Versicherung ausgezahlten Betrag begrenzt, maximal jedoch auf 500 € pro Fahrzeug.
- Die Parking Company ist nicht haftbar für:
- Vorbestehende Schäden;
- mechanische oder elektrische Defekte;
- Verlust von losem Eigentum;
- indirekte Schäden oder Folgeschäden;
- Situationen höherer Gewalt.
- Diese Einschränkungen gelten nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Artikel 9 – Zahlung
- Die Zahlung erfolgt im Voraus oder zu Beginn der Dienstleistung. Dies kann nur per Debitkarte zu Beginn erfolgen, wir akzeptieren kein Bargeld.
- Wird die Zahlung nicht geleistet, können die Dienstleistungen verweigert werden.
Artikel 10 – Stornierung
- Kostenlose Stornierungen können bis zu 24 Stunden vor dem Start vorgenommen werden.
- Eine Gebühr kann innerhalb von 24 Stunden fällig werden.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
Die Parking Company haftet nicht für Verspätungen oder Schäden aufgrund von höherer Gewalt, einschließlich extremer Wetterbedingungen, Streiks, Verkehrsproblemen oder staatlicher Maßnahmen.
Artikel 12 – Datenschutz und Verwendung von Kameras
- Kamerabilder an Parkplätzen können für die Sicherheit verwendet werden.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der AVG-Gesetzgebung.
Artikel 13 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Alle Vereinbarungen unterliegen dem niederländischen Recht.
- Rechtsstreitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.
